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Wir schaffen Orientierung und Sicherheit

Auch für langjährig in der beruflichen Vorsorge tätige Fachpersonen kann die rechtliche Einordnung von vorsorgerechtlichen Sachverhalten eine Herausforderung darstellen. Dies gilt umso mehr, als die berufliche Vorsorge einem stetigen Wandel unterliegt und teils auch Grundsatzfragen einer Klärung harren. Unsere Beurteilung verschafft Klarheit – fundiert und unter Berücksichtigung aktueller Urteile, der Gesetzgebung und der Praxis in der Vorsorgewelt.

Tätigkeitsgebiete Rechtsgutachten

Sowohl in Gerichts- und Aufsichtsverfahren, als etwa auch bei der Anpassung von Reglementen, der Neuausrichtung der Organisation oder in Teilliquidationsverfahren stellen sich immer wieder nicht einfach zu lösende vorsorgerechtliche Grundsatz- oder Einzelfragen. Auch zur Vorbereitung einer allfälligen rechtlichen Auseinandersetzung oder zur Abklärung von Haftungsrisiken ist es oft ratsam, Probleme frühzeitig und fundiert zu analysieren. Mit unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der beruflichen Vorsorge sind wir der richtige Ansprechpartner für solche Analysen. Wir beleuchten dabei nicht nur die Theorie und Rechtsprechung. Wir lassen auch die in der Vorsorgewelt gelebte Praxis einfliessen.

Aus der Praxis

Beispiele von Rechtsgutachten unserer Kanzlei:

  • Vor der definitiven Anpassung einer zwischen der Aufsichtsbehörde und der Vorsorgeeinrichtung umstrittenen reglementarischen Bestimmung holte die Vorsorgeeinrichtung ein Kurzgutachten über die Zulässigkeit der Bestimmung ein. Das Verfahren konnte ohne gerichtliche Auseinandersetzung erledigt werden.
  • In einem durch einen anderen Rechtsvertreter geführten Gerichtsverfahren holte die Vorsorgeeinrichtung ein Gutachten zu einer spezifischen vorsorgerechtlichen Frage ein, welches im Prozess verwertet wurde.
  • Der Stiftungsrat einer Vorsorgeeinrichtung liess ein Gutachten über seine eigenen Haftungsrisiken bei einer bestimmten Transaktion durch uns erarbeiten.
  • Ein Wohlfahrtsfonds holte ein Gutachten bei uns ein zur Klärung der Frage, wie die eigenen Mitteln verwendet werden dürften und ob die Urkunde den rechtlichen Vorgaben weiterhin entspricht.
  • Ein Arbeitgeber holte ein Gutachten bei uns zur Frage ein, ob die Vorsorgeeinrichtung die Leistungen in einem konkreten Einzelfall korrekt ermittelt hatte.
  • Eine Freizügigkeitseinrichtung beauftragte uns mit der Einschätzung einer bisher ungeklärten Grundsatzfrage, welche wir mit Verweis auf die Entwicklung der rechtlichen Grundlage und der Gesetzesmaterialien klären konnten.

Weitere Leistungen im Bereich der beruflichen Vorsorge